Die Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065
erfüllt als eigenständiger Organisationsteil des MPA BAU TUM Aufgaben im Rahmen der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten nach Anhang V der EU-BauPVO. Dabei stellt sie je nach Konformitätssystem Zertifikate der Leistungsbeständigkeit sowie der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle für Bauprodukte auf Grundlage der Feststellung des Produkttyps, der Stichprobenprüfung von Bauprodukten, der Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer laufenden Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle aus.
Erforderliche Produktprüfungen werden durch die notifizierte Prüfstelle nach EU-BauPVO des MPA BAU ausgeführt. Unteraufträge zu Produktprüfungen werden nur an die im Rahmen der Notifizierung festgelegten Unterauftragnehmer erteilt. Die Zustimmung des Antragstellers zur Unterauftragsvergabe wird vor Annahme des Auftrags eingeholt. Zu Überwachungen und Zertifizierungsentscheidungen werden keine Unteraufträge vergeben.
Aktuelle Informationen zum Tätigkeitsbereich der Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO können dem nando Informationssystem der EU entnommen werden. Die Notifizierung erfolgte durch das DIBt auf Grundlage der Akkreditierung durch die DAkkS.
Bescheid über die Notifizierung
Akkreditierung
Die Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO unterzieht sich der Akkreditierung und Überwachung durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) und der Notifizierung durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) und beachtet deren Regelungen.
Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit
Die Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO ist eine unabhängige Einrichtung der TUM vertreten durch das MPA BAU TUM. Fachliche Entscheidungen der Zertifizierungsstelle werden nicht von der übergeordneten Dienststelle beeinflusst. Die Zertifizierungsstelle übt alle im Zusammenhang mit der Zertifi-zierung stehenden Rechte und Pflichten eigenverantwortlich aus.
Die Wahrung der Unparteilichkeit ist eine grundlegende Anforderung an jede staatliche Dienststelle, auf deren Erfüllung im gesamten MPA BAU TUM - nicht nur in der Zertifizierungsstelle - von allen Mitarbeitern ständig streng geachtet wird. Das Personal der Zertifizierungsstelle steht im Angestellten- oder Beamtenverhältnis mit dem Freistaat Bayern und kann deshalb frei und unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter entscheiden.
Zum Schutz der Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO ist ein Beirat als beratendes Gremium installiert. Die Mitglieder des Beirates sind aus den am Zertifizierungssystem interessierten Gruppen so ausgewählt, dass keine Einzelinteressen dominieren. Um mögliche Interessenskonflikte, die aus Zertifizierungstätigkeiten entstehen, zu verhindern, werden jährlich im Rahmen einer Managementbewertung mögliche Gefährdungen analysiert und geeignete Maßnahmen ergriffen. Die Verpflichtung und Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Inspektoren wird gewährleistet. Die Zertifizierungsstelle und ihre Inspektoren stehen in keinerlei Verbindung mit Herstellern oder Bauprodukten, die sie bewerten. Beratungen werden nicht durchgeführt.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Zertifizierungsstelle wird nicht an Bedingungen, wie dne Umsatz oder die Mitarbeiterzahl des Antragstellers oder die Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder Gruppe, geknüpft. Die Verfahren, nach denen die Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO arbeitet, sind neutral und werden ohne Diskriminierung angewendet. Die Teilnahme von Antragstellern an Zertifizierungsverfahren der Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO wird nicht erschwert oder verhindert. Die Zertifizierung ist nicht abhängig von der Zahl der bereits ausgegebenen Zertifikate.
Alle Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle und Mitglieder des Beirates sind besonders zur Vertraulichkeit verpflichtet und haben dies mit ihrer Unterschrift ausdrücklich bestätigt. Auskünfte an Dritte über Vorgänge im Zusammenhang mit der Zertifizierung und Überwachung dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden. Ausgenommen sind Auskünfte gemäß den entsprechenden Regelungen in den Zertifizierungsverträgen.
Verzeichnis zertifizierter Bauprodukte
Die Zertifizierungsstelle nach EU-BauPVO führt ein Verzeichnis der gültigen Zertifikate. Auf Anfrage wird Auskunft über die Gültigkeit einer bestimmten Zertifizierung gegeben.